Elternberatung nach §95 AußStrG
Wenn Eltern sich trennen, brauchen Kinder vor allem eines: Halt
Eine Trennung betrifft nie nur die Erwachsenen. Für Kinder verändert sich oft die ganze innere Welt. Die Elternberatung hilft dabei, in einer belastenden Situation wieder den Blick auf das Wesentliche zu richten: das Wohl des Kindes.
Was ist die Elternberatung nach §95 AußStrG?
Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ist die Elternberatung gesetzlich vorgesehen. Beide Elternteile müssen daran teilnehmen.
Das Ziel ist nicht bloß, eine formale Voraussetzung zu erfüllen. Es geht darum, die spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Trennungsprozess zu verstehen und Belastungen möglichst früh zu verringern.
Was Kinder in einer Trennung oft erleben
Kinder erleben Trennung anders als Erwachsene. Sie verstehen nicht nur, dass sich etwas verändert. Sie spüren oft, dass ihre Sicherheit erschüttert ist.
Verunsicherung
Die gewohnte Welt verändert sich. Viele Kinder fragen sich still, was jetzt mit ihnen passiert.
Verlustangst
Die Angst, einen Elternteil zu verlieren, ist häufig und oft unausgesprochen.
Schuldgefühle
Kinder glauben nicht selten, sie hätten die Trennung verursacht.
Loyalitätskonflikte
Sie fühlen sich innerlich zwischen beiden Eltern hin- und hergerissen.
Viele Kinder sprechen nicht direkt darüber. Sie zeigen ihre Belastung über Verhalten – etwa Rückzug, Wut oder körperliche Beschwerden.
Was Kinder jetzt brauchen
- die klare Botschaft: Du bist nicht schuld
- die Sicherheit: Wir bleiben deine Eltern
- die Freiheit, beide Eltern lieben zu dürfen
- möglichst stabile Abläufe
- Raum für Gefühle und Fragen
- keine Abwertung des anderen Elternteils
Der entscheidende Punkt für Eltern
Die Paarbeziehung endet. Die Elternschaft nicht.
Konflikte zwischen Eltern entstehen oft aus Schmerz oder Überforderung. Für Kinder sind diese Spannungen jedoch direkt spürbar.
Worum es in der Beratung geht
Wir klären gemeinsam, wie Ihr Kind die Situation erlebt und was es konkret braucht.
Es geht nicht um Schuld. Es geht um Orientierung und um die Frage, wie Eltern trotz Trennung Verantwortung übernehmen können.
Rahmen der Beratung
- persönliche Teilnahme beider Elternteile
- Dauer: 90 Minuten
- Honorar: 240 Euro
- Fokus auf die Situation minderjähriger Kinder
- anschließend Bestätigung für das Gericht
Elternberatung mit Klarheit und Fokus auf das Kind
Wenn Sie eine Elternberatung nach §95 AußStrG benötigen, können Sie sich gerne melden.
Kontakt aufnehmenBild von Tumisu



